Nicht selten wird Diabetikern in der Diabetikerschulung erklärt, sie sollen unbedingt einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen. Doch ist das Amt recht streng mit der Vergabe des Status „Schwerbehindert“ - Bringt der Antrag da überhaupt etwas?
Diabetiker, die einen Schwerbehindertenausweis beantragen wollen, sollten sich vorher bewusst sein, dass damit nicht unbedingt auch immer Vorteile verbunden sind. Als schwerbehindert gilt man in Deutschland, wenn der Grad der Behinderung (kurz GdB) bei mindestens 50% liegt. Dieser ist davon abhängig, wie sich die Krankheit bemerkbar macht und welche Folgen sie im Alltag hat.
Der GdB wird bei Diabetikern selten höher als 40% berechnet, bei Kindern oder Mesnchen, die z.B. als Folgekrankheit der Diabetes unter beeinträchtiger Sehkraft leiden, werden jedoch auch die 50% bewilligt.
Vorteile gibt es für Diabetiker durch den Schwerbehindertenausweis, die noch voll beschäftigt sind, in Form von Anspruch auf 5 weitere Urlaubstage, Steuerfreibeträgen (sind nach der Höhe des GdB gestaffelt) und dem besonderen Kündigungsschutz. Das heißt, dass ein Arbeitgeber den Inhaber nur entlassen kann, wenn das Versorgungsamt einer Kündigung zustimmt. Ob und wie hoch sich Steuervorteile ergeben, sollte man am besten mit einem Steuerberater besprechen. Gerade bei Eltern von Diabetes-Kindern kann sich dies jedoch lohnen.
Diabetiker, die zum Zeitpunkt des Antrags jedoch nicht über eine feste Arbeitsstelle verfügen, sollten sich überlegen, ob dies der richtige Zeitpunkt ist. Bei der Bewerbung auf einen neuen Job ist man nämlich auskunftspflichtig gegenüber dem zukünftigen Arbeitgeber, was den Grad der Behinderung angeht.
Aus Angst vor dem Kündigungsschutz können Arbeitgeber da schon mal einen gesunden Bewerber vorziehen. Das ist zwar absolut diskriminierend und ungerecht, jedoch schwer nachweisbar.
Dann lieber zuerst eine etwas niedrigere Einstufung beantragen und diese mit der Zeit neu berechnen lassen. Oder man erkundigt sich vorher, ob der Wunsch-Arbeitgeber vielleicht sogar Behinderte bei gleichen Qualifikationen bevorzugt einstellt – dann ist man auf der sicheren Seite.
Mehr Infos gibt es hier
April 13th, 2010 um 23:05
Ich möchte gerne ein Antrag auf ein Schwerbehindertenasuweis: für mich stellen da ich Diabetiker Typ 1 un insulin Spritzen.
Frage wo kann ich stellen ?
Frage wo muß man hin ?
Kann man auch den Antrag aus dem Netz bekommen wo ?
Würde mich freuen wenn ich von innen die Fragen beantwortet bekommen Danke
April 26th, 2010 um 15:09
Hallo Torsten,
schau mal hier.
http://www.gidf.de
Gruss Heinz
November 10th, 2010 um 00:20
Mir wurde von mehreren Arbeitsrechtlern bestätigt, dass man bei einem Einstellungsgespräch keineswegs verpflichtet ist, Aussagen über Krankheiten bzw. Behinderungen zu machen. Ausnahmen sind Krankheiten, die direkt mit dem Job zusammen hängen, z.B. Diabetes bei einem Linienbusfahrer.
Viele Grüße
Gerhard
November 10th, 2011 um 20:15
habe typ1 und bandscheiben vorfall hws und habe heute post bekommen antrag auf schwerbehinderten auswies abgelehnt nach §69 SGB IX na danke und nun.
Dezember 14th, 2011 um 18:05
gegenan gehen!!!